Welche Dokumente werden benötigt, um mit einem Kind ins Ausland zu reisen?

Welche Dokumente werden benötigt, um mit einem Kind ins Ausland zu reisen?



Reisen ins Ausland für Urlaub oder Langzeitbehandlungkein Luxus mehr. Ob Sommerurlaub für die ganze Familie oder ein Ausflug in ein Skigebiet, oder ob ein Kind allein zur Erholung zu Verwandten oder in einem Sommercamp geht - viele Möglichkeiten. Und in jedem Fall gibt es einige Feinheiten, ein minderjähriges Familienmitglied ins Ausland zu schicken.





Welche Dokumente werden benötigt, um mit einem Kind ins Ausland zu reisen?


















Du brauchst




  • Geburtsurkunde, Pass des Kindes, Ausreisegenehmigung von einem oder beiden Elternteilen und seine notarielle Übersetzung, zusätzliche Dokumente.




Anleitung





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Falls erforderlich, legen Sie ein Zertifikat vonGeburt. Es kann erforderlich sein, auch wenn der Minderjährige seinen eigenen Pass hat. Legen Sie das Original immer bei sich und machen Sie eine Kopie davon, nur für den Fall. Der Geburtsurkunde muss ein Beiblatt beiliegen, in dem die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation bestätigt wird.





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Sie werden sicherlich einen Pass benötigen. Dies kann ein persönliches Dokument des Kindes oder der Pass eines Elternteils sein, wo das Kind eingeschrieben ist und sein Foto eingefügt wird. Achten Sie darauf, dass das Kind im Falle einer selbständigen Auslandsreise, zum Beispiel im Rahmen einer Touristengruppe oder für einen Urlaub in einem ausländischen Ferienlager, unbedingt sein persönliches Dokument benötigt. Achten Sie darauf, im Voraus einen ausländischen Reisepass auszustellen. Bei Besuchen in den Schengen-Staaten im ausländischen Reisepass des Kindes muss ein Visum eingegeben werden, das die Einreise in das Land erlaubt.





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Im Voraus herausfinden, ob die Zustimmung des zweitenein Elternteil, um das Kind außerhalb des Landes zu lassen, sowie ein anderes Land zu betreten. Hier sollten Sie auf einige Punkte achten. Wenn ein Minderjähriger mit einem Elternteil in ein visafreies Land reist, ist in den meisten Fällen die Zustimmung des zweiten Elternteils nicht erforderlich. Zu den visafreien Ländern gehören die Türkei, Ägypten, die Dominikanische Republik, die Malediven, Vietnam, Israel, Zypern und andere. Wenn ein Kind eine Reise mit einem Elternteil in ein Schengen-Land unternimmt, beispielsweise nach Spanien, Italien, Griechenland, Kroatien oder Frankreich, ist eine notariell beglaubigte Einwilligung des zweiten Elternteils für die Einreise des Kindes in das Land erforderlich. Darüber hinaus können viele Grenzdienste eine beglaubigte Übersetzung dieser Einwilligung in die Sprache ihres Landes verlangen. Verdeutlichen Sie die Liste der notwendigen Genehmigungen im Konsulat des Landes, in das Sie gehen werden. Das Kind kann in Gesellschaft von anderen Verwandten oder Fremden gehen. Diese Option sieht vor, dass eine Genehmigung für die Abschiebung und die Einfuhr eines Minderjährigen von beiden Elternteilen vorhanden sein muss. Im Falle einer Reise mit einem nahen Verwandten benötigen Sie möglicherweise eine Vollmacht für das Familienmitglied, mit dem das Kind reist.





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Beachten Sie die Liste der zusätzlichenDokumente, die von den Grenzdiensten angefordert werden können. Wenn das Kind keinen zweiten Elternteil hat, benötigen Sie möglicherweise eine Bescheinigung über seinen Tod oder eine Entscheidung, ihm seine elterlichen Rechte zu entziehen. Oftmals ist der Ort des zweiten Elternteils unbekannt. In diesem Fall ist es notwendig, im Voraus nach einem vermissten Verwandten zu suchen, und wenn die Polizei innerhalb von drei Monaten nicht feststellt, wo er wohnt, kann er als vermisste Person gerichtlich anerkannt werden und erhält ein entsprechendes Zeugnis. Das Kind kann verschiedene Nachnamen mit dem gesetzlichen Vertreter haben. Zum Beispiel ist eine Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet oder ist mit einem anderen Mann verheiratet. In diesem Fall sollten Sie alle Dokumente mitnehmen, die die Verwandtschaft bestätigen. Dies kann eine Scheidungsurkunde vom Vater des Kindes, eine neue Ehe, eine Bescheinigung des Standesamtes über die Namensänderung usw. sein.