Wie man finanzielle Hilfe in der Buchhaltung zu reflektieren
Wie man finanzielle Hilfe in der Buchhaltung zu reflektieren
Der Treugeber kann auf das Bankkonto einzahlenOrganisation der Geldmittel, auch wenn die Mittel für das genehmigte Kapital vollständig bezahlt werden. Diese Operation wird in der Buchhaltung als eine finanzielle stattfinden helfen. Es kann entweder unentgeltlich oder in Form eines Darlehens sein.
Anleitung
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Führen Sie ein Treffen der Mitglieder der Gesellschaft, eine Agendawas wie folgt klingen wird: "Einen zusätzlichen Beitrag des Gründers leisten." Alle Aktionäre müssen an dem Treffen teilnehmen. Wenn der Gründer einer ist, ernennt er die Teilnehmer. Die Ergebnisse des Treffens werden in Form eines Protokolls oder einer Entscheidung vorbereitet. Geben Sie hier den Zweck der finanziellen Unterstützung, ihre Größe und die Zahlungsweise (z. B. auf ein Bankkonto) ein.
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Finanzielle Unterstützung sollte in anderen enthalten seinEinkommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Betrag die Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Gewinnsteuer nicht erhöht, so dass bei der Bilanzierung ein konstanter Unterschied besteht, der zur Bildung einer dauerhaften Steuergutschrift führt. Dies ist in der Abgabenordnung (Artikel 251) und in der PBU 18/02 angegeben.
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Geben Sie in der Buchhaltung folgende Daten ein:- D51 K98 Unterkonto 2 „Gratuitous Quittungen“ - die unentgeltliche finanzielle Hilfe vom Gründer reflektiert - D98 Unterkonto 2 „Gratuitous Quittungen“ K91 Unterkonto 1 „Sonstige Erträge“ - eine finanzielle Unterstützung aus dem Gründer erhalten, als sonstige Erträge erfasst - D68 K99 - reflektiert Rückstellung für eine dauerhafte Steuergutschrift.
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Wenn Sie als zusätzliches Kapital finanzielle Hilfe leisten wollen, reflektieren Sie dies mit Hilfe von: - Д51 К83 - finanzielle Unterstützung des Gründers wird reflektiert.
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Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Geld zurück zu bekommen, reflektieren Sie es als ein Darlehen erhalten. Um dies zu tun, müssen Sie einen Kreditvertrag abschließen.
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In der Buchhaltung, spiegeln Sie dies wie folgt: - D51 oder 50 K66 oder 67 - spiegelt den Erhalt eines Darlehens vom Gründer - D66 oder 67 K51 oder 50 - spiegelt die Rückzahlung des Darlehens an den Gründer.