Können Gerichtsvollzieher Eigentum beschreiben?
Können Gerichtsvollzieher Eigentum beschreiben?
Gerichtsvollzieher können Eigentum beschreibender Schuldner in jeder Phase des Vollstreckungsverfahrens bis zur vollständigen Rückzahlung der Schuld. Die angegebene Maßnahme wird bei der Festnahme des Vermögens des Schuldners durchgeführt, der als ein Weg der Aufrechterhaltung der Durchführung der Entscheidung des Gerichts angewandt wird.
Bei der Durchführung von VollstreckungsverfahrenGerichtsvollzieher haben eine breite Palette von Befugnissen, einschließlich einer Liste des Eigentums des Schuldners. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Durchführung der Verhaftung dieser Liegenschaft durchgeführt, um die tatsächliche Durchführung der Entscheidung auf Kosten dieser Liegenschaft sicherzustellen. Das Recht, Eigentum zu beschreiben, ergibt sich aus Gerichtsvollziehern auf der Grundlage von Artikel 80 des Bundesgesetzes "Über das Vollstreckungsverfahren". Dieser Artikel zeigt, dass die Entscheidung, die Immobilie zu verhaften, vom Gerichtsvollzieher unabhängig getroffen werden kann und auf der Grundlage eines angemessenen Antrags des Antragstellers umgesetzt werden kann.
Warum beschreiben Gerichtsvollzieher Eigentum?
Inventar der Immobilie in der praktischen Umsetzungdie Entscheidung, Eigentum zu beschlagnahmen, wird durchgeführt, um illegale Handlungen des Schuldners zu verhindern, die darauf abzielen, diese Vermögenswerte zu verbergen oder zu verkaufen. Aus diesem Grund beschließt der Gerichtsvollzieher unmittelbar nach der Bestandsaufnahme bestimmte Einschränkungen. Insbesondere kann es die Entsorgung der beschriebenen Eigenschaft verbieten, verwenden. Der Gerichtsvollzieher kann gegebenenfalls die beschriebene Immobilie im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zurücknehmen. Spezifische Maßnahmen werden von diesem Beamten in einem Sonderbeschluss über die Verhaftung notwendig angegeben.Wie erstellt man eine Bestandsaufnahme des Vermögens des Schuldners?
Das Gesetz "Über das Vollstreckungsverfahren"legt eine Reihe von besonderen Anforderungen fest, die dem Inventar des Vermögens des Schuldners entsprechen müssen. Insbesondere muss der Gerichtsvollzieher das Eigentum vor der Festnahme beschreiben, Zeugen einbeziehen, die bei der Erstellung dieses Dokuments anwesend sein müssen, um seine Echtheit durch seine Unterschriften zu überprüfen. Im Inventar selbst sind die Personen aufgeführt, die bei der Erstellung anwesend waren, beschrieb die beschriebene Eigenschaft, ihren vorläufigen Wert, Beschränkungen auf. Danach wird das ausgefertigte Dokument vom Gerichtsvollzieher persönlich von anderen anwesenden Personen bei der Erstellung des Inventars unterzeichnet. In manchen Fällen wird die beschriebene Eigenschaft auf den Schutz Dritter übertragen, was auch in der Tat besonders hervorgehoben wird. Das ausgegebene Inventar wird zusammen mit der Entscheidung über die Verhaftung an die Teilnehmer des Vollstreckungsverfahrens einschließlich des Schuldners, des Rückforderers und anderer Personen geschickt.